19.02.2023

 
Liebe Eltern der Michaelschule,

wir als Schulgemeinschaft der Michaelschule möchten Solidarität mit den Opfern der Erdbebenkatastrophe in der Türkei und Syrien zeigen. Mit Unterstützung der Elternschaft führen wir am Do., 23.02.2023 einen Sponsorenlauf durch. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie im Elternbrief im Anhang. Ebenfalls befindet sich der aktuelle Newsletter auch im Anhang.
Falls Sie Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit bei mir melden.
Viele Grüße aus der Michaelschule.

Dear Parents of the Michael School,

We, the school community of the Michael School, would like to show solidarity with the victims of the earthquake disaster in Turkey and Syria. With the support of the parents, we are organising a sponsored run on Thursday 23 February 2023. You will find all important information in the parents' newsletter attached. The current newsletter is also attached.
If you have any questions, please do not hesitate to contact me.
Best regards from the Michael School.

Marc Voges
Schulleiter
Michaelschule
Appelbreistiege 40
48149 Münster 


 
Liebe Eltern der Michaelschule,

ich hoffe Sie sind alle gut und gesund ins neue Jahre gestartet und hatten eine schöne und erholsame Zeit. Gerne möchte ich Sie über personelle Veränderungen und bevorstehende Projekte im Januar 2023 informieren.

Herzlich begrüßen wir die neue Leitung der OGS, Frau Silke Jeske. Sie hat ihre Arbeit an der Michaelschule am Mo., 09.01.2023 aufgenommen und steht Ihnen für alle Fragen rund um die OGS zur Verfügung (silke.jeske@gsmich.ms.de, Tel.: 0251-20382923).
Nächste Woche (Mo., 16.01. – Fr., 27.01.2023) hat eine begrenzte Anzahl an Schüler*innen (Nichtschwimmer*innen) aus den dritten und vierten Klassen die Möglichkeit, an einem Schwimmkurs des Sportamtes Münster teilzunehmen. Die entsprechenden Schüler*innen wurden per Elternbrief informiert. Am Freitag, 20.01.2023 bekommen die Kinder aus den dritten und vierten Klassen ihr Halbjahreszeugnis, die Schüler*innen aus den vierten Klassen zusätzlich die Anmeldeunterlagen für die weiterführenden Schulen. An diesem Tag endet der Unterricht nach der 4. Stunde, die Betreuung findet wie gewohnt statt. Mo., 23.01.2023 ist unterrichtsfrei. An diesem Tag findet der pädagogische Tag statt. Eine Notbetreuung für Schüler*innen aus der OGS ist nach vorheriger Anmeldung möglich.
Anmeldung für die Notbetreuung bitte bis zum 16.01.2023 per Mail an: silke.jeske@gsmich.ms.de

Am Dienstag, 24.01.2023 starten wir mit einem Kinotag mit allen Kindern ins 2. Schulhalbjahr. An diesem Tag fahren wir mit der gesamten Schulgemeinde ins Schloßtheater. Die Kinder der ersten Klassen gucken den Film: „Hilfe, unser Lehrer ist ein Frosch!“
(https://www.kinderfilmwelt.de/filmpool/film/hilfe-unser-lehrer-ist-ein-frosch),
die Kinder der zweiten bis vierten Klassen schauen sich „Paddington“
(https://www.kinderfilmwelt.de/filmpool/film/paddington) an. Die Entscheidung für die Filme ist in der Kinderkonferenz gefallen.
Die nächste Ausgabe der Corona Selbsttest (5 Stück) erfolgt am Fr., 20.01.2022.
Viele Grüße aus der Michaelschule!

Marc Voges
Schulleiter 

 

                                                                                                                                 19.12.2022

Liebe Eltern der Michaelschule,

das MSW hat heute das aktualisierte Handlungskonzept Corona für die Schulen vorgestellt.  Das gesamte Konzept finden Sie unter:

https://www.schulministerium.nrw/schulbetrieb-und-corona

Für uns als Schulen wurden folgende Ergänzungen/Veränderung aufgenommen:

Rückkehr nach Isolierung
Die Isolierung endet grundsätzlich nach fünf Tagen ab dem Tag der Vornahme des ersten positiven Tests (PCR-Test oder vorheriger Coronaschnelltest), ohne dass es eines abschließenden negativen Testnachweises bedarf (vgl. § 8 Absatz 3 Satz 1 Corona-Test-und-Quarantäneverordnung). Bei der Berechnung der Absonderungsdauer (Isolierungsdauer) zählt der Tag der Durchführung des Tests als Tag null, das heißt der Tag der Testung wird nicht mitgerechnet.
Beispiel: Tag des Tests war der 30. November (Tag 0).
Die Frist beginnt am folgenden Tag (1. Dezember) zu laufen. Tag 5 ist somit der 5. Dezember und mit Ablauf dieses Tages endet die Isolierung automatisch.
Ein positives Testergebnis innerhalb weniger Tage nach den fünf vollen Tagen Absonderung bedeutet keine neue behördlich verpflichtende Isolationspflicht. Denn fällt ein Test innerhalb von wenigen Tagen nach dem ersten positiven Test positiv aus, ist anzunehmen, dass dies auf die bisherige Infektion zurückzuführen ist. Je größer der zeitliche Abstand eines positiven Testergebnisses zu einer vorherigen Isolierung ist, desto wahrscheinlicher ist jedoch eine Reinfektion. Ein erneuter positiver Coronaschnelltest oder PCR-Test ab Tag 15 nach dem Tag der Vornahme des ersten positiven Tests zählt als neuer positiver Test und begründet damit eine erneute Absonderung für fünf volle Tage.
Auch nach Beendigung der Isolierung wird bis zum zehnten Tag das kontinuierliche Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere im Kontakt mit vulnerablen Personen, empfohlen. Zudem wird nachdrücklich empfohlen, dass bei Fortbestehen von Symptomen nach Ablauf der 5 Tage Isolationspflicht, eine Krankmeldung bzw. eine ärztliche Beratung und gegebenenfalls Krankschreibung erfolgt.

Die Krankmeldung erfolgt bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern durch die Eltern.

Im Übrigen gilt für Testungen in Schulen § 6 Coronaschutzverordnung fort, unabhängig von einer zuvor beendeten 5-tätigen Isolation aufgrund einer Coronainfektion. Das bedeutet im Einzelnen:

Bei symptomlosen Schülerinnen und Schülern besteht kein Handlungsbedarf; dies gilt auch dann, wenn sie nach einer 5-tägigen Isolation die Schule besuchen.
Eine Schülerin oder ein Schüler besucht mit offenkundig typischen Symptomen einer  Atemwegsinfektion die Schule:
Ist eine häusliche Testung mit negativem Ergebnis erfolgt bzw. bescheinigt, besteht kein Handlungsbedarf.
Ist keine häusliche Testung erfolgt bzw. bescheinigt, testet sich die Schülerin oder der Schüler auf Bitten der Lehrkraft in der Schule (§ 6 Absatz 1 Satz 2 Coronaschutzverordnung).
Ist der Test positiv, nimmt die Schülerin oder der Schüler nicht an Unterrichtsveranstaltungen und Betreuungsangeboten in der Schule teil. Kommt die Schülerin oder der Schüler unmittelbar aus einer fünftägigen Isolierung bzw.   
lag kurz zuvor bereits ein positiver Test vor (s.o.), besteht jedoch keine Verpflichtung zu einer erneuten Isolation.
Ist der Test negativ, nimmt die Schülerin oder der Schüler an Unterrichtsveranstaltungen und Betreuungsangeboten in der Schule teil. Es wird empfohlen, eine Maske zu tragen (keine Verpflichtung).




Dear Parents of the Michael School,

Today the MSW presented the updated Corona action concept for the schools.  You can find the entire concept at:

https://www.schulministerium.nrw/schulbetrieb-und-corona

For us as a school, the following additions/changes have been included:

Return after isolation
In principle, isolation ends after five days from the date of the first positive test (PCR test or previous rapid corona test), without the need for a final negative test result (cf. § 8 paragraph 3 sentence 1 Corona Test and Quarantine Ordinance). When calculating the isolation period, the day the test was carried out counts as day zero, i.e. the day of testing is not counted.
Example: The day of the test was 30 November (day 0).
The period begins to run on the following day (1 December). Day 5 is therefore 5 December and isolation ends automatically at the end of this day.
A positive test result within a few days after the five full days of isolation does not mean a new officially obligatory isolation. This is because if a test is positive within a few days of the first positive test, it can be assumed that this is due to the previous infection. However, the greater the time interval between a positive test result and a previous isolation, the more likely a reinfection is. A new positive corona rapid test or PCR test from day 15 after the day the first positive test was taken counts as a new positive test and thus establishes a new isolation for five full days.
Even after isolation has ended, continuous wearing of a medical mask is recommended until the tenth day, especially when in contact with vulnerable persons. In addition, it is strongly recommended that if symptoms persist after the 5-day isolation period, a sick note or medical consultation and, if necessary, sick leave should be taken.

In the case of underage pupils, the sick note is issued by the parents.

Furthermore, § 6 of the Corona Protection Ordinance continues to apply to testing in schools, irrespective of a previously completed 5-day isolation due to a corona infection. This means in detail:

No action is required for symptomless pupils; this also applies if they attend school after a 5-day isolation.
A pupil attends school with obvious typical symptoms of a respiratory infection:
If a home test has been carried out or certified with a negative result, no action is required.
If no home test has been carried out or certified, the pupil tests him/herself at school at the  request of the teacher (§ 6 Paragraph 1 Sentence 2 Corona Protection Ordinance).
If the test is positive, the pupil does not take part in lessons and support services at school. If the pupil comes directly from five days of isolation or if a positive test has   
If the pupil has already had a positive test shortly before (see above), there is no obligation to repeat the isolation.
If the test is negative, the pupil takes part in lessons and support services at school. It is recommended to wear a mask (no obligation).


Marc Voges
Schulleiter
Michaelschule
Appelbreistiege 40
48149 Münster

 

 

                                                                                                                                           29.03.22
Liebe Eltern der Michaelschule, 

wie Sie der offiziellen Berichterstattung entnommen haben, hat die Landesregierung NRW beschlossen, die Übergangsfrist zur Beibehaltung der bisherigen Corona-Maßnahmen zu nutzen. Bis zum 2. April bleibt die Maskenpflicht in den Schulen bestehen, bis zum 8. April 2022 (letzter Tag vor den Osterferien) auch das 3-malige Testen pro Woche. 

Angesichts der aktuell hohen Infektionszahlen in Münster, begrüßt das Schulleitungsteam diese Entscheidung. Die hohen Infektionszahlen machen sich natürlich jetzt auch im Schulalltag bemerkbar. Zu keinem Zeitpunkt der Pandemie hatten wir so viele Corona-positiv Fällen wie jetzt. Das betrifft nicht nur die Schüler*innen, sondern auch die Lehrkräfte, das pädagogische und nicht-pädagogische Personal.

Ich bin allen sehr dankbar, die versuchen, mit teils großartigem Mehreinsatz die entstehenden Lücken und Ausfällen zu kompensieren, aber ganz gelingt uns das natürlich nicht. Ich bitte dafür um ihr Verständnis. Es ist für alle – in Schule, in den Familien, in vielen Einrichtungen und Unternehmen – sehr belastend, dass nach zwei Jahren Pandemie und der Hoffnung, dass es langsam wieder bergauf geht, leider nun die Infektionszahlen bergauf gehen.

Gerade in Schule, wo so viele Menschen täglich eng zusammen sind, wären Lockerungen aktuell nicht hilfreich. Wir hoffen, dass wir daher auch unsere Schüler*innen davon überzeugen können, auch in der letzten Woche vor den Osterferien noch die Maske zu nutzen. Stand heute haben wir in den letzten Wochen sechs Flüchtlingskinder aus Afghanistan und der Ukraine an unserer Schule aufgenommen. Es gelingt gut, Dank des großen Engagements des Kollegiums, diesen neuen Schüler*innen in die Michaelschule zu integrieren. Danke dafür!

Liebe Eltern, wir leben in wahrlich „verrückten“ und belastenden Zeiten. Schule hat, so denke ich, dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche hier einen schützenden Raum erfahren. Das bedeutet nicht, dass man Krieg, Flucht, Seuchen und alle Folgen davon nicht thematisiert. Aber etwas Geborgenheit tut unserem Kopf, unserer Seele und der Entwicklung unserer Schüler und Schülerinnen gut.
Kommen Sie gut durch die nächste Zeit.


 Herzliche Grüße aus der Michaelschule!
 Marc Voges Jutta Giesbert





 Dear Parents of the Michael School, 

As you have read in the official reports, the state government of North Rhine-Westphalia has decided to use the transitional period to maintain the previous Corona measures. The obligation to wear masks in schools will remain in place until 2 April, and the obligation to test three times a week will also remain in place until 8 April 2022 (the last day before the Easter holidays). In view of the current high infection figures in Münster, the school management team welcomes this decision. Of course, the high infection figures are now also making themselves felt in everyday school life. At no time during the pandemic did we have so many Corona-positive cases as now. This affects not only the pupils, but also the teachers, the pedagogical and non-educational staff. 

I am very grateful to all those who are trying to compensate for the resulting gaps and absences, sometimes with great extra effort, but of course we are not entirely successful. I ask for your understanding. It is very stressful for everyone - at school, in the families, in many institutions and companies - that after two years of pandemic and the hope that things would slowly get better, unfortunately only the infection figures are going up. Especially in schools, where so many people are in close contact with each other on a daily basis, licks would not be helpful at the moment. We hope that we can convince our students to use the mask in the last week before the Easter holidays. 

As of today, we have welcomed six refugee children from Afghanistan and Ukraine to our school in the last few weeks. Thanks to the great commitment of the staff, we are succeeding in integrating these new pupils into the Michael School. Thank you for that!

Dear parents, we are living in truly "crazy" and stressful times. I believe that school has to ensure that children and young people experience a protective space here. This does not mean that war, flight, epidemics and all their consequences are not discussed. But some security is good for our heads, our souls and the development of our pupils. Come well through the next time. 

Best wishes from the Michael School! 
Marc Voges Jutta Giesbert 


 
                                                                                                                                   19.03.2022
 Liebe Eltern der Michaelschule,

hier ein paar wichtige Informationen für die nächsten Schulwochen:

- Maskenpflicht in Schulen: Bis Samstag, 2. April 2022, wird § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht. Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Diese Freiwilligkeit bedingt jedoch, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen.

- Testung: Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.
Das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen wird nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.

- alle Infos zur Maskenpflicht und Testung auf den Seiten des MSW: https://www.schulministerium.nrw/18032022-aenderung-der-regelungen-zum-infektionsschutz-den-schulen

- Erinnerung an den schulfreien Tag, Mo., 21.03.2022, pädagogischer Tag des Teams der Michaelschule, OGS-Betreuung findet nach Voranmeldung statt!

- Projektwoche 28.03. - 01.04.2022, in dieser Woche arbeiten Ihre Kinder die ersten vier Stunden pro Tag zum Thema "Drucken", nach der vierten Stunden schließt sich die Betreuung (OGS, BmB) an. In der Woche gibt es keine Hausaufgaben!




Dear Parents of the Michael School,

here is some important information for the next few weeks of school:


- Compulsory wearing of masks in schools: Until Saturday, 2 April 2022, Section 2 of the Corona Care Ordinance will make it compulsory to wear a mask in all indoor school rooms. After that, this obligation will end. In particular for the last week before the Easter holidays, every pupil and all persons working in school are nevertheless free to voluntarily wear a mask in the school buildings. However, this voluntariness means that schools have no legal means of enforcing the wearing of a mask against individual members of the school community, neither in terms of infection control law nor in terms of school law.

- Testing: For North Rhine-Westphalia, the state government has decided that school testing will continue in its current form in all schools and school types until the last school day before the Easter holidays, i.e. 8 April 2022.
Random testing in all schools and school types will not be resumed after the Easter holidays, unless there is an unexpected critical development in the incidence of infection by then.

- All information on mandatory masking and testing on the MSW website: https://www.schulministerium.nrw/18032022-aenderung-der-regelungen-zum-infektionsschutz-den-schulen

- Reminder of the school-free day, Mon., 21.03.2022, pedagogical day of the team of the Michael School, OGS care takes place after pre-registration!

- Project week 28.03. - 01.04.2022, during this week your children will work on the topic of "Printing" for the first four hours per day, after the fourth hour the supervision (OGS, BmB) will follow. There is no homework during the week!


Marc Voges
Schulleiter
Michaelschule
Appelbreistiege 40
48149 Münster 


 Liebe Eltern der Michaelschule,

im Anhang ein Elternbrief mit Informationen zu Karneval, Aufhebung Pooltestung, pädg. Tag 21.03.2022.

Viele Grüße aus der Michaelschule!

Marc Voges

Elternbrief



Dear Parents of the Michael School,

Attached is a letter to parents with information on Carnival, Pool Testing, Pedagogical Day 21 March 2022. Day 21.03.2022.

Best regards from the Michael School!

Marc Voges 


 
 Liebe Eltern der Michaelschule,                                                                                      23.02.22

am 28.02.2022 wird das Pooltestverfahren an den Grundschulen in NRW eingestellt. Sie als Eltern müssen Ihre Kinder mit dem zur Verfügung gestelltem Testmaterial Mo./Mi./Fr. zuhause testen. Dazu füllen Sie bitte die im Anhang befindliche Bescheinigung aus und geben diese bitte Ihren Kindern am Mi., 02.03.2022 wieder mit in die Schule.
Im Anhang befinden sich die Elternbriefe des MSW in leichter und englischer Sprache. Auf der Homepage des MSW finden Sie diesen Elternbrief in weiteren Sprachen verfasst.

https://www.schulministerium.nrw/17022022-aenderung-der-testverfahren-den-schulen-des-landes-nordrhein-westfalen

Herzlichen Dank für die Unterstützung!

Schreiben der Ministerin
Bestätigungsformular




Dear Parents of the Michael School,

On 28.02.2022, the pool test procedure will be discontinued at primary schools in NRW. As parents, you must test your children at home using the test matial provided on Mon/Wed/Fri. For this purpose, please fill in the attached certificate and give it back to your children at school on Wed., 02.03.2022.
Attached are the MSW letters to parents in easy and English. You will find this letter in other languages on the MSW homepage.

https://www.schulministerium.nrw/17022022-aenderung-der-testverfahren-den-schulen-des-landes-nordrhein-westfalen

Thank you very much for your support!


message from the minister
confirmation form


Marc Voges
Schulleiter
Michaelschule
Appelbreistiege 40
48149 Münster 

 

 Liebe Eltern der Michaelschule,

laut Vorgabe des MWS wird das Testverfahren an Grundschulen zum 28.02.2022 geändert. Alle erforderlichen Informationen können Sie der Mail vom MSW und dem Schreiben der Ministerin (Anhang) entnehmen.
In den "stürmischen Zeiten" wünsche ich Ihnen weiterhin gutes DURCHHALTEN.
Vielen Dank für ihr Verständnis!

Marc Voges
Schulleitung

Schreiben der Ministerin

 Infos unter: https://www.schulministerium.nrw/archiv-2022

2. Änderung des Testverfahrens an Grundschulen
Aufgrund der Situation in den Laboren kann nach wie vor nicht verlässlich garantiert werden, dass eine Auflösung positiver PCR-Pooltests zeitnah erfolgt. Wir haben daher Vorsorge getroffen, um die mit der Pool-Testung verbundenen Unsicherheiten nun zu beenden. Konkret bedeutet dies, dass wir zum Ende des Monats Februar das Testsystem an den Grund- und Primusschulen umstellen werden. Ab Montag, 28. Februar 2022, werden nur noch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich außerhalb der Schule, also in der Regel zuhause, einen Antigen-Selbsttest durchführen. Die Umstellung von dem zweimal wöchentlichen PCR-Pooltestverfahren auf Antigen-Selbsttests geht mit einer Erhöhung der Testhäufigkeit einher. Ihre Bestellmengen bitte ich Sie entsprechend anzupassen bzw. zu erhöhen.
Abweichend von dem beschriebenen Regelfall kann die Schulkonferenz für einzelne oder alle Jahrgangsstufen beschließen, dass die Testungen – wie in den weiterführenden Schulen seit langem praktiziert – vor Unterrichtsbeginn in den Grundschulen durchgeführt werden. Diese Regelung gilt nur im Rahmen der bestehenden Testpflicht und nur für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler.
Die nicht immunisierten Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule Antigen-Selbsttests, mit denen sie sich montags, mittwochs und freitags vor dem Schulbesuch zu Hause unter Mithilfe ihrer Eltern selbsttesten müssen. Die Tests können sogar schon am Vorabend dort stattfinden. Positiv getestete Kinder müssen das häusliche Umfeld gar nicht erst verlassen und verringern so das Risiko, andere Personen auf dem Schulweg zu infizieren. Die Eltern versichern einmalig die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der wöchentlich drei Testungen zu Beginn des neuen Testverfahrens und geben ihren Kindern bis zum 28. Februar 2022 eine entsprechende Bescheinigung für die Schule mit. Alternativ kann auch weiterhin die Bescheinigung einer Teststelle über eine negative Antigen-Schnelltest (sog. Bürgertest) vorgelegt werden. Auch ein solcher Bürgertest ist 24 Stunden gültig.
Sollte sich bei einem Kind in der Schule ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion ergeben (z.B. durch Hinweise auf eine unzureichende Testung oder wegen vorhandener Symptome), kann die Schule zu Beginn des Unterrichts eine anlassbezogene Testung mit einem Antigen-Selbsttest vornehmen.
Die Antigen-Selbsttests werden vom Land gestellt und über die Grundschulen an die Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern verteilt. Über den genauen Ablauf werden die Grundschulen zeitnah und gesondert mittels mehrsprachiger Schriftsätze informiert. Ein Formular für die elterliche Versicherung der ordnungsgemäßen Testung wird im Bildungsportal zum Download bereitgestellt.
Im Interesse einer Entlastung der Grundschulen, vor dem Hintergrund begrenzter PCR-Testkapazitäten und anlässlich der neuen Bundestestverordnung ist das neue Testverfahren an den Grundschulen zielführend. Durch das Zusammenwirken von Impfungen, Testungen und dem Tragen von Masken ist ein wirksamer Basisschutz weiterhin gewährleistet. Dieser gilt vor allem auch für die Lehrkräfte, die zu über 95 Prozent über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Insgesamt kann der Präsenzunterricht mit diesen Maßnahmen verantwortungsvoll aufrechterhalten und weitere negative Folgen der Pandemie gerade für die Schülerinnen und Schüler abgewendet werden.



Dear Parents of Michael School,

According to the specifications of the MWS, the test procedure at primary schools will be changed as of 28.02.2022. You can find all the necessary information in the mail from the MSW and the letter from the Minister (attached).
In these "stormy times" I wish you all the best for the future.
Thank you for your understanding!

Marc Voges
Headmaster


Information at: https://www.schulministerium.nrw/archiv-2022

2. change of the test procedure at primary schools
Due to the situation in the laboratories, it is still not possible to reliably guarantee that positive PCR pool tests will be resolved in a timely manner. We have therefore taken precautions to end the uncertainties associated with pool testing now. Specifically, this means that at the end of February we will change the testing system at primary and primary schools. From Monday, 28 February 2022, only unimmunised pupils will have antigen self-testing three times a week outside school, usually at home. The change from the twice-weekly PCR pool testing procedure to antigen self-testing is accompanied by an increase in the frequency of testing. Please adjust or increase your order quantities accordingly.
In deviation from the described standard case, the school conference can decide for individual or all grades that the tests - as has been practised for a long time in the secondary schools - are carried out before the start of classes in the primary schools. This regulation only applies within the framework of the existing testing obligation and only for non-immunised pupils.
The non-immunised pupils receive antigen self-tests from the school with which they must test themselves at home on Mondays, Wednesdays and Fridays before attending school with the help of their parents. The tests can even take place there the evening before. Children who test positive do not have to leave the home environment at all, thus reducing the risk of infecting other people on the way to school. Parents give a one-time assurance that the three weekly tests will be carried out regularly and properly at the start of the new testing procedure and provide their children with a corresponding certificate for school by 28 February 2022. Alternatively, a certificate from a testing centre confirming a negative rapid antigen test (so-called citizen test) can still be submitted. Such a citizen test is also valid for 24 hours.
Should there be a reasonable suspicion of a possible Corona infection in a child at school (e.g. due to indications of inadequate testing or because of existing symptoms), the school can carry out occasion-related testing with an antigen self-test at the beginning of lessons.
The antigen self-tests are provided by the state and distributed to the pupils or their parents via the primary schools. The primary schools will be informed about the exact procedure in a timely manner and separately by means of multilingual briefs. A form for parental assurance of proper testing will be made available for download on the education portal.
In the interest of easing the burden on primary schools, against the background of limited PCR testing capacities and on the occasion of the new federal testing regulation, the new testing procedure at primary schools is purposeful. The combination of vaccinations, testing and the wearing of masks continues to ensure effective basic protection. This also applies above all to the teachers, more than 95 per cent of whom are fully vaccinated. Overall, with these measures, classroom instruction can be responsibly maintained and further negative consequences of the pandemic can be averted, especially for the pupils. 


 
 Liebe Eltern der Michaelschule,

aktuell haben wir eine steigende Anzahl an postiven Pooltestungen in den Klassen. Ich bitte Sie darum, Ihre Kinder mit Krankheitssymptomen (Halsschmerzen, Schnupfen, Husten) nicht in die Schule zu schicken und zuhause zu beobachten.
Entlasten könnten Sie die Schnelltestsituation am Morgen in der Schule, wenn Sie nach Bekanntgabe eines positiven Pools Ihr Kind an einer Teststelle testen lassen und der Klassenleitung über IServ das Ergbenis per Mail mitteilen.
Im Anhang eine Übersicht über das Testverfahren an der Michaelschule.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Marc Voges
Schulleitung 


Dear Parents of Michael School,

We currently have an increasing number of positive pool tests in the classes. I ask you not to send your children with symptoms of illness (sore throat, cold, cough) to school and to observe them at home.
You could relieve the rapid test situation in the morning at school if you have your child tested at a test centre after a positive pool has been announced and inform the class administration of the result by e-mail via IServ.
Attached is an overview of the testing procedure at Michael School.

Thank you very much for your support!

Marc Voges
Headmaster 


 
 Liebe Eltern der Michaelschule,

aufgrund der zurzeit stark ansteigenden Inzidenzzahlen, der positiven Poolraten an der Michaelschule, können wir als Kollegium am Montag, 31.01.2022 den pädagogischen Tag nicht stattfinden lassen. Da es sich um ein Format handelt, welches nur in Präsenz möglich ist, mussten wir uns heute dazu entscheiden diesen Termin zu verschieben. Deshalb findet am Montag, 31.01.2022 ganz normal Unterricht nach Stundenplan statt. Falls Sie sich bereits um eine Betreuung für Ihre Kinder bemüht haben oder Sie diesen Tag schon verplant haben, sind Ihre Kinder für diesen Tag entschuldigt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Marc Voges
Schulleitung



Dear Parents of Michael School,

Due to the current sharp increase in incidence, positive pool rates at Michael School, we as a staff cannot hold the Pedagogical Day on Monday 31/01/2022. As this is a format that is only possible in presence, we had to decide today to postpone this date. Therefore, on Monday, 31.01.2022 there will be normal lessons according to the timetable. If you have already made arrangements for childcare for your children or if you have already scheduled this day, your children are excused for this day.
Thank you for your understanding!

Marc Voges
Headmaster 


 Liebe Eltern,

ab heute (Di., 25.01.2022) ergeben sich folgende Änderungen im Testverfahren sowie die Auflösung des postiven Pools Ihrer Kinder.

Kurzfristig werden folgende Anpassungen im „Lolli“-PCR-Testregime vorgenommen:

Auch weiterhin werden in den Grund- und Förderschulen „Lolli“-PCR-Pooltests angewandt.
Die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests wird an den Grundschulen verändert. Es ist keine Abgabe von Einzel-PCR-Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen.
Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil. Derzeit sind rund 80 Prozent aller Pools in den Grund- und Förderschulen negativ.
Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden am nächsten Tag zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigenschnelltests getestet. Hierzu verfügen die Schulen bereits jetzt in ausreichendem Umfang über die notwendigen Testkapazitäten. Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Schule vorzulegen.
Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können.
Bei einem positiven Antigen-Schnelltest erfolgt das in den weiterführenden Schulen eingeübte Verfahren und das infizierte Kind begibt sich in häusliche Isolation; eine Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems ist erforderlich.

Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihre Verständnis

Marc Voges
Schulleitung


https://www.land.nrw/pressemitteilung/lolli-pcr-testverfahren-grundschulen-wird-veraender



Dear Parents,

as of today, there will be the following changes in the testing procedure as well as the dissolution of your children's positive pool.

In the short term, the following adjustments will be made to the "Lolli" PCR testing regime:

"Lolli" PCR pool testing will continue to be used in primary and special schools.
The resolution of positive pools by single PCR tests is changed at the primary schools. There is no longer any provision for giving individual PCR reset samples to the laboratories.
Pupils in a pool that tests negative will attend attendance classes as usual. Currently, about 80 per cent of all pools in primary and special schools are negative.
Pupils from a pool that has tested positive are tested the next day at the beginning of lessons in the schools with rapid antigen tests. The schools already have sufficient testing capacity for this. Alternatively, it is also possible to use an official testing facility as part of a citizen test and submit this test to the school.
Pupils from a pool that tests positive are only allowed to participate in attendance classes if they can present a negative rapid test result at the start of class.
In the event of a positive rapid antigen test, the procedure practised in secondary schools will follow and the infected child will go into home isolation; control testing outside the school system will be required.


Thank you for your patience and understanding

Marc Voges
Headmaster



https://www.land.nrw/pressemitteilung/lolli-pcr-testverfahren-grundschulen-wird- 

 
Liebe Eltern der Michaelschule,

wir hoffen Sie hatten alle eine schöne Weihnachtszeit und sind gut und gesund ins neue Jahr gestartet.
Wir starten am Montag wie mit vor den Ferien angekündigten Bedingungen:

- Testung alle Schüler*innen am Mo., 10.01.2022 incl. der Rückstellprobe
- Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude
- alle wichtigen Informationen finden Sie auf der Seite des MSW: https://www.schulministerium.nrw/06012022-schulstart-mit-anpassung-der-teststrategie-nach-den-weihnachtsferien

Wir wünschen Ihnen ein gutes Jahr 2020 mit möglichst wenig Einschränkungen und stets guter Gesundheit.

Herzliche Grüße!

Marc Voges und Jutta Giesbert
Schulleitung


Dear Parents of the Michael School,

we hope you all had a wonderful Christmas season and have started the new year well and healthy.
We will start on Monday as announced before the holidays:

- Testing of all pupils on Monday, 10.01.2022 incl. the reserve sample.
- masks are compulsory in the entire school building
- All important information can be found on the MSW website: https://www.schulministerium.nrw/06012022-schulstart-mit-anpassung-der-teststrategie-nach-den-weihnachtsferien.

We wish you a good year 2020 with as few restrictions as possible and always good health.

Best regards!

Marc Voges and Jutta Giesbert
School Management



 


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Informationen zur Optimierung des „Lolli-Testverfahrens“ nach den Weihnachtsferien


Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

die „Lolli-Tests“ gelten allgemein als ein erfolgreich eingeführtes und etabliertes Testverfahren, welches mittlerweile auch eine wichtige Bedeutung für die Eindämmung des Infektionsgeschehens in der gesamten Gesellschaft erlangt hat. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts, und sorgen dafür, dass Ihre Kinder die mit Abstand am besten kontrollierte Altersgruppe sind. Gleichwohl bestehen Chancen, das Testverfahren für alle an dem Projekt Beteiligten zu verbessern und so Entlastung und Planungssicherheit zu schaffen – für die Kinder, für die Lehrkräfte aber insbesondere auch für Sie als Erziehungsberechtigte. Nachfolgend möchten wir Ihnen Informationen zur Optimierung des Testverfahrens an unseren Schulen in der Zeit nach den Weihnachtsferien zukommen lassen.

Im Kern sollen Ihre Kinder an den Testtagen zusätzlich zum Pooltest einen Einzel-Lolli-Test in der Schule durchführen, der als sogenannte „Rückstellprobe“ mit an die Labore gesendet wird. Diese wird nur im Falle eines positiven Pooltestergebnisses direkt durch das Labor ausgewertet. Andernfalls erfolgt eine fachgerechte Entsorgung durch die Labore.

Im Konkreten bedeutet die Änderung für Sie folgendes:

Schritt 1: Pooltestung am Testtag 
 

  • Negative Pool-Testung

Der im Alltag wahrscheinliche Fall einer negativen Pool-Testung bedeutet, dass kein Kind der getesteten Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall erhalten Sie keine Rückmeldung von Seiten des Labors und Ihr Kind kann in der Ihnen bekannten Form weiterhin am Unterricht teilnehmen. 
 

  • Positive Pool-Testung

Sollte eine positive Pool-Testung auftreten, bedeutet dies, dass mindestens eine Person der Pool-Gruppe Ihres Kindes positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall kann in der verbesserten Teststrategie das Labor auf die in der Schule bereits entnommenen Rückstellproben der Kinder zurückgreifen. Das bedeutet, dass Sie, anders als bisher, keinen weiteren Abstrich mehr zu Hause durchführen müssen und somit auch der zusätzliche Weg zur Abgabe der Einzelprobe an die Schule entfällt.
Der Einzeltest kann somit direkt von den Laboren ausgewertet werden.
 
 
 
 
Schritt 2: Ergebnisübermittlung der Rückstellprobe bis 6:00 Uhr am Folgetag der Testung
Bereits um 06:00 Uhr am Morgen nach der Pooltestung steht Ihnen das Einzeltestergebnis zum Abruf zur Verfügung. Je nach Labor wird Ihnen das Ergebnis direkt entweder per E-Mail oder per SMS zugeschickt. 
 

  • Negative Rückstellprobe Ihres Kindes

Erhalten Sie die Nachricht, dass das Testergebnis der Rückstellprobe Ihres Kindes negativ ausgefallen ist, so kann Ihr Kind noch am selben Tag am Unterricht teilnehmen. 
 

  • Positive Rückstellprobe Ihres Kindes

Erhalten Sie die Nachricht, dass das PCR-Testergebnis der Rückstellprobe Ihres Kindes positiv ausgefallen ist, wird das Gesundheitsamt durch die Labore[1] informiert und es gilt die Pflicht für Ihr Kind, sich in Quarantäne zu begeben.

Voraussetzung für die organisatorische Umstellung auf das neue Testsystem ist eine einmalige Registrierung aller am Lollitest-Verfahren teilnehmenden Schülerinnen und Schüler mit den dazu erforderlichen Stammdaten bei den Laboren. Dabei werden folgende Stammdaten erfasst: Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht des Kindes und aktuelle Kontaktangaben der/des Erziehungsberechtigten zur Befundübermittlung (Handynummer und E-Mail).

Diese Registrierung wird im Zeitraum vom 16. bis zum 30. November 2021 von den Schulen durchgeführt.

Die Schulen benötigen dafür von Ihnen jeweils eine aktuelle Mobilnummer und Emailadresse, die an die Labore kommuniziert und für die Befundübermittlung durch die Labore verwendet werden. Dies ist erforderlich, damit Sie direkt von den Laboren über die Befunde Ihres Kindes informiert werden können.

Sollte sich bei Ihnen im Laufe der Zeit Ihre Mobilnummer oder E-Mail-Adresse verändern, so teilen Sie dies bitte umgehend der Schule mit. Nur so kann ein sicherer Schulbetrieb für alle gewährleistet werden.

Die direkte Information der Labore durch das optimierte Lollitest-Verfahren wird Ihnen und Ihrem Kind mehr Sicherheit für die Planung Ihres persönlichen Alltags geben.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
die Schulleitung

[1] In Anlehnung an die aktuell gültige Fassung der Corona Test- und Quarantäneverordnung NRW



Liebe Eltern,

an den Grundschulen und Förderschulen werden seit vielen Monaten „Lolli-Tests“ durchgeführt. Die „Lolli-Tests“ machen einen Unterricht für alle Kinder und Jugendliche in der Coronazeit möglich. Der Ablauf vom „Lolli-Test“ wird verbessert.
Nach den Weihnachtsferien machen die Schülerinnen und Schüler am Morgen in der Schule erst den „Lolli-Test“ für alle gemeinsam („Pool-Test“). Dieser ist ohne Namen der Schülerinnen und Schüler. Danach machen sie noch einen „Einzel-Lolli-Test“ mit Namen. Das ist die „Rückstell-Probe“.

Schritt 1: Pool-Test am Test-Tag
·         Der Pool-Test ist negativ. Ein negativer Pool-Test heißt, keine Schülerin und kein Schüler aus der Klasse hat Corona. Sie bekommen keine Rückmeldung vom Labor. Ihr Kind geht in die Schule.

·         Der Pool-Test ist positiv. Ein positiver Pool-Test heißt, ein oder mehrere Schülerinnen oder Schüler aus der Klasse haben Corona. Nun prüft das Labor die „Rückstell-Probe“. Die Eltern brauchen nun keinen Test mehr zu Hause machen. Sie müssen auch keinen Test mehr in der Schule abgeben.

Schritt 2: Ergebnis-Mitteilung von der „Rückstell-Probe“
Das Labor schickt Ihnen um 6 Uhr morgens eine E-Mail oder eine SMS mit dem Testergebnis Ihres Kindes.

·         Die „Rückstell-Probe“ ist negativ: Eine negative „Rückstell-Probe“ heißt, Ihr Kind hat kein Corona. Ihr Kind geht in die Schule.

·         Die „Rückstell-Probe“ ist positiv: Eine positive „Rückstell-Probe“ heißt, Ihr Kind hat Corona. Ihr Kind darf nicht in die Schule gehen und muss zu Hause in Quarantäne bleiben.

Für die „Rückstell-Probe“ braucht das Labor diese Informationen zu Ihrem Kind: Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht des Kindes, aktuelle Handy-Nummer und E-Mail-Adresse der Eltern. Diese Informationen gibt die Schule an die Labore weiter. Dies ist die sogenannte „Registrierung“. Sie wird im Zeitraum vom 16. bis zum 30. November 2021 von den Schulen durchgeführt.
Bitte geben Sie der Schule Ihre Handy-Nummer und E-Mail-Adresse. Dies ist wichtig, damit das Labor Sie informieren kann. Wenn Sie Ihre Handy-Nummer oder E-Mail-Adresse ändern, teilen Sie der Schule dies bitte schnell mit.

Der neue Ablauf des „Lolli-Tests“ soll Ihnen helfen, Ihren Alltag besser zu planen.

Bei weiteren Fragen melden Sie sich bitte bei uns.

Mit freundlichen Grüßen,
die Schulleitung


Information on the optimisation of the "Lolli Test Procedure" after the Christmas holidays 
Dear parents and guardians 
the "Lolli Tests" are generally regarded as a successfully introduced and established testing procedure, which in the meantime has also acquired an important significance for the containment of infections in society as a whole. They make an important contribution to the maintenance of attendance classes, and ensure that your children are by far the best controlled age group. 
Nevertheless, there are chances to improve the testing procedure for all those involved in the project and thus create relief and planning security - for the children, for the teachers but especially for you as guardians. In the following, we would like to provide you with information on how to optimise the test procedure at our schools in the period after the Christmas holidays. 
Basically, your children should take an individual lollipop test at school on the test days in addition to the pool test, which will be sent to the laboratories as a so-called "reserve sample". This is only evaluated directly by the laboratory in the event of a positive pool test result. Otherwise, it will be disposed of properly by the laboratories. 
In concrete terms, the change means the following for you: 
Step 1: Pool test on test day 
- Negative pool test 
The most likely case of a negative pool test means that no child in the tested group tested positive for SARS-Cov-2. In this case, you will not receive any feedback from the laboratory and your child can continue to attend classes as you know them. 
- Positive pool test 
If a positive pool test occurs, this means that at least one person in your child's pool group has tested positive for SARS-Cov-2. In this case, in the enhanced testing strategy, the laboratory may use the children's reserve samples already collected at school. This means that, unlike in the past, you no longer have to take another swab at home and therefore the additional journey to give the individual sample to the school is no longer necessary. 
The individual test can thus be evaluated directly by the laboratories. 
Step 2: Result transmission of the reserve sample by 6:00 a.m. on the following day of testing 
As early as 6:00 a.m. on the morning after the pool test, the individual test result is available to you for retrieval. Depending on the laboratory, the result will be sent to you directly either by e-mail or by SMS. 
 
- Negative reserve sample of your child 
If you receive the message that the test result of your child's reserve sample was negative, your child can attend classes on the same day. 
 
- If your child's sample is positive 
If you receive notification that the PCR test result of your child's reserve sample was positive, the health authorities will be informed by the laboratories and your child will be required to go into quarantine. 
 
A prerequisite for the organisational changeover to the new test system is a one-time registration of all pupils participating in the Lollitest procedure with the necessary master data at the laboratories. The following master data will be recorded: Name, address, date of birth, gender of the child and current contact details of the parent/guardian for the transmission of the results (mobile phone number and e-mail). 
 
This registration will be carried out by the schools in the period from 16 to 30 November 2021. 
 
For this purpose, the schools require a current mobile phone number and email address from each of you, which will be communicated to the laboratories and used for the transmission of findings by the laboratories. This is necessary so that you can be informed directly by the laboratories about your child's findings. 
 
Should your mobile number or e-mail address change over time, please inform the school immediately. This is the only way to ensure safe school operations for everyone. 
 
The direct information of the laboratories through the optimised Lollitest procedure will give you and your child more security for the planning of your personal daily routine. 
 
If you have any further questions, please do not hesitate to contact us. 
 
Yours sincerely, 
the school management 
 
Marc Voges 


 




Weihnachten 2021


Liebe Kinder, liebe Eltern, liebes Kollegium, liebe Mitarbeiter, 
 
dass nun zu Ende gehende Jahr 2021 hat uns allen sehr viel abverlangt. Die Corona-Pandemie hat die Welt in Atem gehalten und tut es weiterhin. Weihnachten steht bevor - in diesem Jahr wird erneut vieles, so viel lässt sich jetzt schon sagen, anders sein. 
Wir schauen auf ein Jahr dagewesener Herausforderungen zurück, in dem viele Menschen ein besonderes Maß an Engagement und Einsatzbereitschaft gezeigt haben. 
Ein großes Dankeschön gilt unserem Förderverein, der sich dafür eingesetzt hat, dass acht Klassenräume mit einer Präsentationstechnik ausgestattet werden konnten und dass, das Lernen im Sachunterricht durch den Einsatz von „Forscherkisten“ praxisnah durchgeführt werden kann. 
Dafür bedanken wir uns ganz herzlich. Ein wichtiger und an Bedeutung stets zunehmender Bereich unserer Grundschule ist die Ganztagesbetreuung. Dies zeigte sich auch während der Schulschließung in der angebotenen „Notbetreuung“. Daher möchten wir uns auf diesem Wege sowohl bei Frau Teetz und Frau Möllers als auch bei allen am Ganztag Mitwirkenden ganz herzlich bedanken. Ohne den täglichen Einsatz von Ihnen wäre unser Konzept undenkbar! 
Aus dem Schulleben nicht wegzudenken sind auch unsere Schul-sozialarbeiter*innen. Sie leisten einen sehr großen Beitrag zum friedlichen Miteinander an unserer Schule. 
Bedanken möchten wir uns nicht weniger herzlich bei unserem gesamten Kollegium, das trotz der noch nie dagewesenen Herausforderungen und der ständigen Ungewissheit des vergangenen Jahres seine Arbeit über das normale Maß hinaus engagiert und zuverlässig ausübt. 
Unser Dank gilt außerdem unserer Sekretärin, Frau Hagemann, die stets ein offenes Ohr für Kinder, Eltern, Lehrer und Schulleitung hat und unseren Hausmeister, Herrn Karmann, der häufig im Hintergrund für einen reibungslosen Ablauf sorgt. 
Nicht zuletzt möchten wir uns bei Ihnen, liebe Eltern, für das uns entgegengebrachte Vertrauen in dem doch so ungewissen Jahr 2021 bedanken! 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine erholsame und besinnliche Weihnachtszeit und 
alles Gute, vor allem Gesundheit für das Jahr 2022!


gez. Marc Voges und Jutta Giesbert 
Schulleitung 

 

                                                                                                                       Münster, 01.12.2021
Liebe Eltern der Michaelschule,
 
der Schutz der Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler, unserer Lehrkräfte und des sonstigen an den Schulen tätigen Personals hat für die Landesregierung höchste Priorität. Wir beobachten die Entwicklung des Infektionsgeschehens daher sehr genau und überprüfen kontinuierlich, ob die geltenden Vorgaben zur Einhaltung des Hygiene- und Infektionsschutzes an den Schulen angemessen und wirksam sind.
Neben dem Wunsch, Unterricht vor allem aus pädagogischen Gründen von Angesicht zu Angesicht stattfinden lassen zu können, tritt aktuell jedoch aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens, auch mit neuen Mutationen, der Infektionsschutz wieder verstärkt in den Vordergrund. Das oberste Ziel im Sinne der Bildungsgerechtigkeit ist und bleibt es dabei, den Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zu sichern.
·         Maskenpflicht am Sitzplatz
Die Maskenpflicht am Sitzplatz wird ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt. Die Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert.
Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz, wird sich die Anordnung von Quarantänen wieder nur auf die infizierte Person beziehen. Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote.

·         Schulschwimmen
Im Rahmen des schulischen Schwimmunterrichts gilt bei der Nutzung von Schwimmbädern die 3G-Regelung, so dass auch nicht immunisierte, aber negativ getestete Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte teilnehmen können. Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren gelten dabei als getestet und benötigen auch keinen Nachweis ihrer Immunisierung.

·         Nachweis der Testung und Immunisierung von Schülerinnen und Schülern
Schülerinnen und Schüler gelten auch außerhalb der Schule als getestet, wenn sie regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen. Jüngere Schülerinnen und Schüler müssen keinen Testnachweis erbringen. Ebenfalls für die Gruppe unter 16 Jahren gilt, dass sie gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 CoronaSchVO für die Teilnahme an sog. 2 G-Angeboten keinen Nachweis über die Immunisierung benötigen.

Alle Informationen finden Sie auch unter:

https://www.schulministerium.nrw/01122021-maskenpflicht-am-sitzplatz 
 
 
Vielen Dank für Ihre Unterstützung! 
Herzliche Grüße aus der Michaelschule! 
 
Marc Voges und Jutta Giesbert, Schulleitung 
 

 

Münster, 01.12.2021 

Dear Parents of Michael School, 

Protecting the health of our pupils, teachers and other staff working in schools is a top priority for the state government. We therefore monitor the development of infection incidence very closely and continuously check whether the applicable regulations for compliance with hygiene and infection protection at schools are appropriate and effective. 

In addition to the desire to be able to hold classes face-to-face, primarily for educational reasons, infection protection is currently coming to the fore again due to the dynamic infection incidence, also with new mutations. The primary goal in terms of educational equity is and remains to ensure face-to-face teaching for all pupils. 

·         Compulsory masks at the seat 

Compulsory masks at the seat will be reintroduced from tomorrow, 2 December 2021. The Corona Care Ordinance will be amended accordingly. With the reintroduction of the seat mask requirement, quarantine orders will again only apply to the infected person. From now on, the mask at the seat will also apply again to all-day and day care services. 

 

·         School swimming 

In the context of school swimming lessons, the 3G regulation applies when using swimming pools, so that pupils and teachers who have not been immunised but tested negative can also take part. Pupils under the age of 16 are considered tested and do not require proof of immunisation. 

 

·         Proof of testing and immunisation of pupils 

Pupils are also considered to have been tested outside of school if they regularly attend school testing. Younger pupils do not need to provide proof of testing. Likewise, for the group under 16 years of age, they do not need proof of immunisation to participate in so-called 2 G offers, according to § 4 paragraph 2 sentence 2 number 2 CoronaSchVO. 

 

All information can also be found at: 

https://www.schulministerium.nrw/01122021-maskenpflicht-am-sitzplatz 

Thank you very much for your support! 

Best regards from the Michael School! 

Marc Voges and Jutta Giesbert, school management 


 
Münster, 19.12.2021
 
 
Liebe Eltern der Michaelschule,
 
mit diesem Brief möchten wir Ihnen die Informationen die wir am 17.12.2021 vom MSW erhalten haben, in zusammengefasster Form weiterleiten:
Mit vereinten Kräften von Schulen, Laboren, Schulträgern, Eltern, Schülerinnen und Schülern wurde erreicht, dass der Präsenzunterricht bis zum Jahresende aufrechterhalten werden konnte. Dies ist auch vor allem durch das stabile Lolli-Testsystem an unseren Schulen möglich gewesen. Durch die Optimierung des Lolli-Testverfahrens, das ab dem 10. Januar 2022 durch die sogenannten Rückstellproben ergänzt wird (vgl. SchulMail vom 16. November 2021), tragen wir dafür Sorge, dass den Schülerinnen und Schülern im Falle eines positiven Pools ein Tag in Quarantäne erspart bleibt.
·         Ferienangebote der OGS in den Weihnachtsferien können stattfinden. PCR-Pooltests (Lolli-Tests) finden in den Weihnachtsferien nicht statt. Wie in den anderen Ferienzeiten auch können daher zur Testung der Schülerinnen und Schüler und ggfs. auch des Betreuungspersonals die in den Schulen vorhandenen Selbsttests genutzt werden (bis zu dreimal pro Woche).
 
·         Wie in der Schulmail vom 16. November angekündigt, findet in der letzten Schulwoche vor den Weihnachtsferien (KW 51) ein angepasster Testrhythmus statt. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler an Grund- und Förderschulen sowie Schulen mit Primarstufe am 22. Dezember 2021 an den Pooltestungen teilnehmen.
 
·         Am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien finden lediglich Einzeltestungen zur Poolauflösung bei positiven Pools statt. Sollten den Schulen die Ergebnisse dieser Einzeltestungen am Ende des letzten Schultages noch nicht vorliegen, werden sie bis 6:00 Uhr morgens am darauffolgenden Tag informiert. Allerdings müssen sie diese Informationen nicht mehr weiterleiten. Die Eltern werden über die Ergebnisse der Einzeltestungen durch die Labore informiert und veranlassen in eigener Verantwortung das Erforderliche.
 
·         Testrhythmus in der ersten Woche nach den Weihnachtsferien. Um auch einen sicheren Schulstart im neuen Jahr zu ermöglichen, werden am Montag, dem 10. Januar 2022, alle Schülerinnen und Schüler eine Pool- und Einzelprobe im Rahmen der PCR-Lolli-Testung abgeben. Danach wird ab dem nachfolgenden Mittwoch der bekannte und im Bildungsportal(https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests) hinterlegte Testrhythmus fortgesetzt.


·         Befundübermittlung zum Start des optimierten Lolli-Testverfahrens. Zum Start am 10. Januar 2022 ist eine kurze Anlaufphase geplant, in der die schulischen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Falle von noch unvollständigen Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten die Befundübermittlung überbrücken sollen. Wenn die Datengrundlage der Schule dann vollständig ist, wird die Befundübermittlung im optimierten Lolli-Testverfahren direkt über die Erziehungsberechtigten laufen. Dies bedeutet konkret, dass die Erziehungsberechtigten für die Annahme der Befunde ihrer Kinder verantwortlich sind. Neben den Eltern werden Sie als schulische Ansprechpersonen über die Pooltestergebnisse sowie nach positivem Pooltest über die Einzeltestergebnisse im Rahmen der Poolauflösung durch die Labore informiert. Somit steht den Schulen insbesondere durch die von den Laboren übermittelte Aufstellung der Einzeltestergebnisse ein geeignetes Mittel zur Verfügung, die Einhaltung der 3G-Regeln an Schulen sowie die Teilnahme ausschließlich negativ getesteter Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht sicherzustellen.
 
·         Für die Kommunikation an die Eltern ist – wie bislang üblich in verschiedenen Sprachen übersetzt – ein Elternbrief im Bildungsportal (https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests)abrufbar. 
 
Wir wünschen Ihnen einen guten Start in die letzte Schulwoche im Jahr 2021! 
Viele Grüße aus der Michaelschule! 
 
Marc Voges und Jutta Giesbert 
Schulleitung    
 
 
 
 
 
 
 
Münster, 19.12.2021 
Dear Parents of the Michael School, 
With this letter we would like to pass on to you the information we received from the MSW on 17.12.2021 in summarised form: 
With the combined efforts of schools, laboratories, school authorities, parents, pupils and students, it was achieved that the attendance classes could be maintained until the end of the year. This has also been possible primarily due to the stable Lolli test system at our schools. By optimising the Lolli testing procedure, which will be supplemented by the so-called reserve samples from 10 January 2022 (cf. SchoolMail of 16 November 2021), we are ensuring that pupils are spared a day in quarantine in the event of a positive pool. 
·         OGS holiday offers during the Christmas holidays can take place. PCR pool tests (lollipop tests) do not take place during the Christmas holidays. As in the other holiday periods, the self-tests available in the schools can therefore be used for testing the pupils and, if necessary, also the childcare staff (up to three times a week). 
 
·         As announced in the school email of 16 November, an adjusted testing rhythm will take place in the last school week before the Christmas holidays (week 51). This means that all pupils at primary and special schools as well as schools with primary education will take part in the pool tests on 22 December 2021. 
 
·         On the last school day before the Christmas holidays, there will only be individual tests for pool resolution in the case of positive pools. If the schools do not have the results of these individual tests at the end of the last school day, they will be informed by 6:00 a.m. the following day. However, they no longer have to forward this information. Parents will be informed of the results of the individual tests by the laboratories and will make the necessary arrangements on their own responsibility. 
 
·         Testing rhythm in the first week after the Christmas holidays. In order to also ensure a safe start to school in the new year, all pupils will give a pool and individual sample as part of the PCR lollipop testing on Monday, 10 January 2022. Thereafter, from the following Wednesday, the known testing rhythm deposited in the education portal(https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests) will be continued. 
 
 
 
·         Reporting of findings for the start of the optimised Lolli testing procedure. For the start on 10 January 2022, a short start-up phase is planned in which the school contact persons are to bridge the transmission of findings in the case of still incomplete contact data of the legal guardians. When the school's data base is complete, the transmission of the findings in the optimised Lolli test procedure will be directly via the parents or guardians. In concrete terms, this means that the legal guardians are responsible for the acceptance of their children's findings. In addition to the parents, you as the school contact persons will be informed about the pool test results and, after a positive pool test, about the individual test results within the framework of the pool resolution by the laboratories. In this way, schools have a suitable means of ensuring compliance with the 3G rules at schools and the participation of only negatively tested pupils in face-to-face lessons, in particular through the list of individual test results provided by the laboratories. 
 
·         For communication to parents, a letter to parents is available on the education portal (https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests) - translated into different languages, as has been customary up to now. 
 
We wish you a good start into the last school week of 2021! 
Many greetings from the Michael School! 
 
Marc Voges and Jutta Giesbert 
School Management  
 
 


 
Informationen zur Optimierung des „Lolli-Testverfahrens“ nach den Weihnachtsferien


Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

die „Lolli-Tests“ gelten allgemein als ein erfolgreich eingeführtes und etabliertes Testverfahren, welches mittlerweile auch eine wichtige Bedeutung für die Eindämmung des Infektionsgeschehens in der gesamten Gesellschaft erlangt hat. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts, und sorgen dafür, dass Ihre Kinder die mit Abstand am besten kontrollierte Altersgruppe sind. Gleichwohl bestehen Chancen, das Testverfahren für alle an dem Projekt Beteiligten zu verbessern und so Entlastung und Planungssicherheit zu schaffen – für die Kinder, für die Lehrkräfte aber insbesondere auch für Sie als Erziehungsberechtigte. Nachfolgend möchten wir Ihnen Informationen zur Optimierung des Testverfahrens an unseren Schulen in der Zeit nach den Weihnachtsferien zukommen lassen.

Im Kern sollen Ihre Kinder an den Testtagen zusätzlich zum Pooltest einen Einzel-Lolli-Test in der Schule durchführen, der als sogenannte „Rückstellprobe“ mit an die Labore gesendet wird. Diese wird nur im Falle eines positiven Pooltestergebnisses direkt durch das Labor ausgewertet. Andernfalls erfolgt eine fachgerechte Entsorgung durch die Labore.

Im Konkreten bedeutet die Änderung für Sie folgendes:

Schritt 1: Pooltestung am Testtag 
 

  • Negative Pool-Testung

Der im Alltag wahrscheinliche Fall einer negativen Pool-Testung bedeutet, dass kein Kind der getesteten Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall erhalten Sie keine Rückmeldung von Seiten des Labors und Ihr Kind kann in der Ihnen bekannten Form weiterhin am Unterricht teilnehmen. 
 

  • Positive Pool-Testung

Sollte eine positive Pool-Testung auftreten, bedeutet dies, dass mindestens eine Person der Pool-Gruppe Ihres Kindes positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall kann in der verbesserten Teststrategie das Labor auf die in der Schule bereits entnommenen Rückstellproben der Kinder zurückgreifen. Das bedeutet, dass Sie, anders als bisher, keinen weiteren Abstrich mehr zu Hause durchführen müssen und somit auch der zusätzliche Weg zur Abgabe der Einzelprobe an die Schule entfällt.
Der Einzeltest kann somit direkt von den Laboren ausgewertet werden.
 
 
 
 
Schritt 2: Ergebnisübermittlung der Rückstellprobe bis 6:00 Uhr am Folgetag der Testung
Bereits um 06:00 Uhr am Morgen nach der Pooltestung steht Ihnen das Einzeltestergebnis zum Abruf zur Verfügung. Je nach Labor wird Ihnen das Ergebnis direkt entweder per E-Mail oder per SMS zugeschickt. 
 

  • Negative Rückstellprobe Ihres Kindes

Erhalten Sie die Nachricht, dass das Testergebnis der Rückstellprobe Ihres Kindes negativ ausgefallen ist, so kann Ihr Kind noch am selben Tag am Unterricht teilnehmen. 
 

  • Positive Rückstellprobe Ihres Kindes

Erhalten Sie die Nachricht, dass das PCR-Testergebnis der Rückstellprobe Ihres Kindes positiv ausgefallen ist, wird das Gesundheitsamt durch die Labore[1] informiert und es gilt die Pflicht für Ihr Kind, sich in Quarantäne zu begeben.

Voraussetzung für die organisatorische Umstellung auf das neue Testsystem ist eine einmalige Registrierung aller am Lollitest-Verfahren teilnehmenden Schülerinnen und Schüler mit den dazu erforderlichen Stammdaten bei den Laboren. Dabei werden folgende Stammdaten erfasst: Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht des Kindes und aktuelle Kontaktangaben der/des Erziehungsberechtigten zur Befundübermittlung (Handynummer und E-Mail).

Diese Registrierung wird im Zeitraum vom 16. bis zum 30. November 2021 von den Schulen durchgeführt.

Die Schulen benötigen dafür von Ihnen jeweils eine aktuelle Mobilnummer und Emailadresse, die an die Labore kommuniziert und für die Befundübermittlung durch die Labore verwendet werden. Dies ist erforderlich, damit Sie direkt von den Laboren über die Befunde Ihres Kindes informiert werden können.

Sollte sich bei Ihnen im Laufe der Zeit Ihre Mobilnummer oder E-Mail-Adresse verändern, so teilen Sie dies bitte umgehend der Schule mit. Nur so kann ein sicherer Schulbetrieb für alle gewährleistet werden.

Die direkte Information der Labore durch das optimierte Lollitest-Verfahren wird Ihnen und Ihrem Kind mehr Sicherheit für die Planung Ihres persönlichen Alltags geben.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
die Schulleitung

[1] In Anlehnung an die aktuell gültige Fassung der Corona Test- und Quarantäneverordnung NRW



Liebe Eltern,

an den Grundschulen und Förderschulen werden seit vielen Monaten „Lolli-Tests“ durchgeführt. Die „Lolli-Tests“ machen einen Unterricht für alle Kinder und Jugendliche in der Coronazeit möglich. Der Ablauf vom „Lolli-Test“ wird verbessert.
Nach den Weihnachtsferien machen die Schülerinnen und Schüler am Morgen in der Schule erst den „Lolli-Test“ für alle gemeinsam („Pool-Test“). Dieser ist ohne Namen der Schülerinnen und Schüler. Danach machen sie noch einen „Einzel-Lolli-Test“ mit Namen. Das ist die „Rückstell-Probe“.

Schritt 1: Pool-Test am Test-Tag
·         Der Pool-Test ist negativ. Ein negativer Pool-Test heißt, keine Schülerin und kein Schüler aus der Klasse hat Corona. Sie bekommen keine Rückmeldung vom Labor. Ihr Kind geht in die Schule.

·         Der Pool-Test ist positiv. Ein positiver Pool-Test heißt, ein oder mehrere Schülerinnen oder Schüler aus der Klasse haben Corona. Nun prüft das Labor die „Rückstell-Probe“. Die Eltern brauchen nun keinen Test mehr zu Hause machen. Sie müssen auch keinen Test mehr in der Schule abgeben.

Schritt 2: Ergebnis-Mitteilung von der „Rückstell-Probe“
Das Labor schickt Ihnen um 6 Uhr morgens eine E-Mail oder eine SMS mit dem Testergebnis Ihres Kindes.

·         Die „Rückstell-Probe“ ist negativ: Eine negative „Rückstell-Probe“ heißt, Ihr Kind hat kein Corona. Ihr Kind geht in die Schule.

·         Die „Rückstell-Probe“ ist positiv: Eine positive „Rückstell-Probe“ heißt, Ihr Kind hat Corona. Ihr Kind darf nicht in die Schule gehen und muss zu Hause in Quarantäne bleiben.

Für die „Rückstell-Probe“ braucht das Labor diese Informationen zu Ihrem Kind: Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht des Kindes, aktuelle Handy-Nummer und E-Mail-Adresse der Eltern. Diese Informationen gibt die Schule an die Labore weiter. Dies ist die sogenannte „Registrierung“. Sie wird im Zeitraum vom 16. bis zum 30. November 2021 von den Schulen durchgeführt.
Bitte geben Sie der Schule Ihre Handy-Nummer und E-Mail-Adresse. Dies ist wichtig, damit das Labor Sie informieren kann. Wenn Sie Ihre Handy-Nummer oder E-Mail-Adresse ändern, teilen Sie der Schule dies bitte schnell mit.

Der neue Ablauf des „Lolli-Tests“ soll Ihnen helfen, Ihren Alltag besser zu planen.

Bei weiteren Fragen melden Sie sich bitte bei uns.

Mit freundlichen Grüßen,
die Schulleitung


Information on the optimisation of the "Lolli Test Procedure" after the Christmas holidays 
Dear parents and guardians 
the "Lolli Tests" are generally regarded as a successfully introduced and established testing procedure, which in the meantime has also acquired an important significance for the containment of infections in society as a whole. They make an important contribution to the maintenance of attendance classes, and ensure that your children are by far the best controlled age group. 
Nevertheless, there are chances to improve the testing procedure for all those involved in the project and thus create relief and planning security - for the children, for the teachers but especially for you as guardians. In the following, we would like to provide you with information on how to optimise the test procedure at our schools in the period after the Christmas holidays. 
Basically, your children should take an individual lollipop test at school on the test days in addition to the pool test, which will be sent to the laboratories as a so-called "reserve sample". This is only evaluated directly by the laboratory in the event of a positive pool test result. Otherwise, it will be disposed of properly by the laboratories. 
In concrete terms, the change means the following for you: 
Step 1: Pool test on test day 
- Negative pool test 
The most likely case of a negative pool test means that no child in the tested group tested positive for SARS-Cov-2. In this case, you will not receive any feedback from the laboratory and your child can continue to attend classes as you know them. 
- Positive pool test 
If a positive pool test occurs, this means that at least one person in your child's pool group has tested positive for SARS-Cov-2. In this case, in the enhanced testing strategy, the laboratory may use the children's reserve samples already collected at school. This means that, unlike in the past, you no longer have to take another swab at home and therefore the additional journey to give the individual sample to the school is no longer necessary. 
The individual test can thus be evaluated directly by the laboratories. 
Step 2: Result transmission of the reserve sample by 6:00 a.m. on the following day of testing 
As early as 6:00 a.m. on the morning after the pool test, the individual test result is available to you for retrieval. Depending on the laboratory, the result will be sent to you directly either by e-mail or by SMS. 
 
- Negative reserve sample of your child 
If you receive the message that the test result of your child's reserve sample was negative, your child can attend classes on the same day. 
 
- If your child's sample is positive 
If you receive notification that the PCR test result of your child's reserve sample was positive, the health authorities will be informed by the laboratories and your child will be required to go into quarantine. 
 
A prerequisite for the organisational changeover to the new test system is a one-time registration of all pupils participating in the Lollitest procedure with the necessary master data at the laboratories. The following master data will be recorded: Name, address, date of birth, gender of the child and current contact details of the parent/guardian for the transmission of the results (mobile phone number and e-mail). 
 
This registration will be carried out by the schools in the period from 16 to 30 November 2021. 
 
For this purpose, the schools require a current mobile phone number and email address from each of you, which will be communicated to the laboratories and used for the transmission of findings by the laboratories. This is necessary so that you can be informed directly by the laboratories about your child's findings. 
 
Should your mobile number or e-mail address change over time, please inform the school immediately. This is the only way to ensure safe school operations for everyone. 
 
The direct information of the laboratories through the optimised Lollitest procedure will give you and your child more security for the planning of your personal daily routine. 
 
If you have any further questions, please do not hesitate to contact us. 
 
Yours sincerely, 
the school management 
 
Marc Voges 


                                                                                                           Münster, 29. Oktober 2021 
Liebe Eltern der Michaelschule,

wir hoffen, Sie hatten alle schöne und erholsame Herbstferien. Die erste Schulwoche ist gut angelaufen, die DvDs der Zirkusshow werden nächste Woche geliefert und wir starten ab dem 02.11.2021 mit neuen Vorgaben.

1. Verzicht auf die Maskenpflicht am Sitzplatz ab dem 2. November 2021 

https://www.schulministerium.nrw/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten 

Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche (02.11.2021) nach den Herbstferien aufzuheben. Dies erscheint unter Würdigung aller Umstände – insbesondere der besonderen Gewichtung der entwicklungspsychologischen und pädagogischen Bedeutung eines „normalisierten“ Schulbesuchs – zum jetzigen Zeitpunkt möglich. 

Konkret bedeutet dies:

  Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
 Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig. 
 Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung. Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
 
2. Termine
  Im Sekretariat können Termine für die Schulanmeldung (Schuljahr 2022/23) vom 08. bis zum 12. November 2021 vereinbart werden.
  In der 47. KW (22.11.2021) werden die mobilen Luftfilteranlagen für die Klassenräume geliefert.

Wir hoffen, dass Sie mit den wichtigsten Informationen nun gut versorgt sind und wünschen Ihnen ein schönes, langes Wochenende.

Freundliche Grüße von der Michaelschule

 Marc Voges              Jutta Giesbert
 Schulleiter                 Konrektorin

 P.S. aktuelle Informationen immer auf: www.michaelschule-muenster.de

 

 Münster, 29. October 2021

 Dear Parents of the Michael School,

we hope you all had a nice and relaxing autumn break. The first week of school has started well, the DvDs of the circus show will be delivered next week and we will start with new guidelines from 02.11.2021. 

1. waiver of the mask requirement at the seat from 2 November 2021.
 https://www.schulministerium.nrw/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten 
The state government has decided to waive the seat mask requirement for students in all types of schools from the start of the second week of school (02.11.2021) after the autumn holidays.
 Considering all the circumstances 
- in particular the special weighting of the developmental-psychological and pedagogical importance of "normalised" school attendance
 - this seems possible at this point in time. 
In concrete terms, this means:
 - The Corona Care Ordinance will no longer require pupils to wear mouth-nose coverings as of 2 November 2021, as long as pupils are seated in fixed seats in classrooms or course rooms.
 - The obligation to wear masks will also be waived for pupils during care in the context of allday and childcare services, for example in open all
-day schools, if they are sitting in a fixed place, for example during handicrafts or individual activities.
 - The wearing of masks on a voluntary basis is still permitted.
 - If pupils are not at a fixed seat, they seek it out or leave it, the obligation to wear a mask remains. Apart from this, the already known exceptions to the obligation to wear a mask in the school building remain, see § 2 paragraph 1 sentence 2 Corona Care Ordinance. If a case of infection occurs in a class or course, the quarantine of pupils is, as a rule, to be limited to the demonstrably infected person and the immediate person sitting next to him or her. Fully vaccinated or recovered persons without symptoms continue to be exempt from the quarantine order.

 2. appointments
 - Appointments for school registration (school year 2022/23) can be made in the secretary's office from 08 to 12 November 2021. 
- In week 47 (22.11.2021) the mobile air filter systems for the classrooms will be delivered. We hope that you are now well provided with the most important information and wish you a nice long weekend.
 Kind regards from the Michael School 

Marc Voges            Jutta Giesbert  

Headmaster           Deputy Headmistress

 P.S. Up-to-date information always at: www.michaelschule-muenster.de